Text der Tafel:
Kraft und Hilfe zogen die westfälischen Bauern über Jahrhunderte aus ihren Marken, den aus Waldungen, Heiden, Weidegründen und Ödländereien bestehenden Gemeinbesitz, der ihre, zumeist im Dorfkern liegenden Höfe und unmittelbar daran angrenzenden Ackerflächen umgab. Die in einer Markgenossenschaft zusammengeschlossenen Hofbesitzer halten bestimmte, vom Holting (1) festgelegte Rechte und Pflichten. Diese umfaßten sowohl die Entnahme von Bau-, Brenn- und Nutzholz, sowie von Plaggen (2), die der Düngung der Äcker dienten, wie auch die Nutzung als Viehweide, bzw. zur Schweinemast. Zu den Pflichten zählten die Instanthaltung der Wege und der Gewässer, aber auch der aus Verteidigungsgründen angelegten Landwehren und Wegesperren.
Die Aufsicht über die Holtings hatten die Holzgrafen, für Rhade waren dies die
Herren von Lembeck, die ab 1643 das Amt des Erbholzrichters ausübten. Deren Anteil an den Nutzungsrechten, die “Erbexenschaft” wurde wegen des zunehmenden Übergangs bäuerlicher Höfe in die Hörigkeit der Grundherren ständig größer. So wurde diesen ein größerer Holzeinschlag oder auch eine größere Weidenutzung gewährt, dies ging natürlich zu Lasten der übrigen Markengenossen. Verstöße gegen das Markenrecht wurden auf dem Holting mit Strafen geahndet. Die fälligen Gebühren, auch Brüchten genannt, erhielt der Markenrichter. In der Rhader Mark wurden diese Brüchten an die Herren von Lembeck gezahlt. Von einem Holting in Rhade erfahren wir das erste Mal in einer Urkunde aus dem Jahre 1331. Wessel v. Lembeck trat damals in einem Güteraustausch dem Bischof von Münster u.a. ein Viertel am Rhader Holzgericht ab.
Nach dem Lehnsbuche des Bischofs Florenz von Wevelinghoven (1379) besaßen die Lembecker das Rhader Holzgericht jedoch wieder uneingeschränkt. Für Rhade liegen für die Zeit von 1530 bis 1810 lückenlose Holtingsprotokolle vor. Sie zeigen, wie die Markgenossen ihren gemeinsamen Besitz verantwortlich verwaltet haben. Nach vorheriger Ankündigung fand die Zusammenkunft stets auf dem Schultenhof statt. Zu Beginn der Versammlung stellte der Richter fest, ob alle Markgenossen erschienen waren. Ihre Namen wurden im Protokoll festgehalten.
Rhader Hölting (Holzgericht)
1331 – 1810 mehr als 400 Jahre In Ausübung der Markenrechte – und Pflichten auf dem Schulten Hof
Irn Jahre 1828 erfolgte die Aufteilung der Rhader Mark. Dies geschah wohl auch als Folge der v. Stein’schen (Bemerkung zu v. Stein) Bauernbefreiung. Irn gemeinsamen Besitz der Markgenossen befand sich zu diesem Zeitpunkt etwa die Hälfte des Gesamtgebietes der Gemeinde Rhade, wie die untere und nebenstehende Kartenübersicht zeigen. Folgende Fluren gehörten zur Mark: die Große Heide, die Elven-Kärnpe, Kolde Becke, Bramerheide, Kleine-Heide und Brennhegge. – Nach Abzug der Grundstücke. die für die Teilungskosten, den Ausbau der Wege und für den Neubau des Pastorate erforderlich waren, verblieben ca. 2,050 Morgen für die ansprucheberechtigten Markgenossen. Dabei kamen den Herren v. Merveldt als lnhaber des Markenrichteramtes besondere Rechte zu.
OueIle: Buch Rhade, Beitrage zur Geschichte und Volkskunde, Band 2
Buch “Westfälische Volkskunde” von P. Sartori 1922
Private Archivsammlung W. Schiwiderek. Dorsten-Rhade.
Text: F. Oetterer
Der Schulten-Hof 500 Jahre im Familienbesitz
1398 – 1499 ln der Willlommensschatzung wird der Name Schulten-Hof erstmalig
genannt, Johann Schulten rnit 3 Kindern
1498/99 wird Dirk Schulte mit 3 Personen genannt, 1499 jedoch nur noch mit
1 Person (Ehefrau und Kind verstorben)
1530-1810 In den Holtingsprotokollen erscheint nur noch Schulte.
1535-1595 – In den Steuerlisten der Ämter des Fürstenbistums Münster erscheint
Schulte, Rhade, regelmaßig.
1500-1500 – Im spanisch-niederländischen Krieg wude Schulten-Hof geplündert.
1610-1648 – Im Dreißigjährigen Krieg ist Schulten-Hof abgebrannt.
1612 – Nach Lembecker Lagerbuch ist Schulten-Hof einer der größten Höfe in Rhade.
Ab 1670 – erscheint der Schulten-Hof regelmäßig als Sitz der Rhader Holtings.
1719 – In einer Personeneinschätzung werden Frau Schulte und eine Tochter angeführt.
1710 – registrierte Personen: Albert Schule. Frau, 1 Sohn, 2 Töchter‚ 1 Knecht, 2 Mägde.
1720 – im Lembecker Lagebuch wird Schulte als Rottmeister angeführt. Als solcher war er verantwortlich, dass sich die zum Schloss beorderten Rhader Bauern vollständig einfanden und die angeordneten Arbeiten ordentlich ausgeführt wurden.
1849 – Franz Anton Schulte, geb. 15.04.1829 und seine Frau Maria-Katharina geb. Roß, können das Erbpacht geführte Besitztum gegenüber dem Gutmann, dem Grafen zu Schloß Lembeck lösen. Die dazu erforderliche Geldsumrne erlangten sie durch den Verkauf der den Hof umstehenden Eichen.
1822 – 2000 Der Hof wird von dem Sohn Heinrich-Bernhard Schulte, geb. 08.12.1965 der Eigentümer Aenne und Josef Schulte bewirtschaftet. Somit konnte die Familie eine Tradition festigen, die dem Besitztum trotz der zurückliegenden Kriegs- und Nachkriegsjahren eine positive Entwicklung verschafft hat.